Ausbildung KJP
Die Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in
Das Hannoversche Modell beinhaltet die Verzahnung des Masterstudiengangs mit der Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in. Dementsprechend müssen alle Ordnungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG), die Voraussetzungen für die Zulassung sind, erfüllt sein (s.u.).
Das Winnicott Institut ist Mitglied der Sektion Ausbildung in der Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland e.V. (VAKJP). Deren Grundanforderungen regeln darüber hinaus die fachliche Orientierung der Ausbildung in analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.
Struktur
Die theoretische Ausbildung von mindestens 600 Stunden erstreckt sich auf die Vermittlung von eingehenden Grundkenntnissen in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren (analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) sowie die vertiefte Ausbildung und wird in Kombination mit dem Studiengang gelehrt.
Im Anschluss an das 2. Semester kann mit dem Erheben von Anamnesen und dem diagnostischen Praktikum in der Institutsambulanz begonnen werden. Nachdem die ersten beiden Kolloquien und die mündliche Prüfung erfolgreich abgeschlossen sind, kann (frühestens nach dem 4. Semester) mit der Übernahme von Behandlungsfällen unter Supervision begonnen werden.
Neben der vertieften Ausbildung in den analytisch begründeten Verfahren werden Grundkenntnisse in weiteren wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren vermittelt.
Die staatliche Abschlussprüfung mit Approbation ermöglicht die Ausübung des Berufs des/der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in sowohl als Vertragstherapeut/in der Krankenkassen in eigener Praxis wie auch in Kliniken, Beratungsstellen, sozialpädagogischen Einrichtungen oder im wissenschaftlichen Bereich. Verbindlich für den Abschluss der Ausbildung in diesem Heilberuf ist die jeweils gültige Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen (KJPsychTh-APrV).
KJP-Quellberufe
Die Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind im Psychotherapeutengesetz (PsychThG Psychotherapeutengesetz ab 01.09.2020) geregelt. Dieses ist Grundlage für die Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudiengang, wie sie in § 2 der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den weiterbildenden Masterstudiengang Therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geregelt sind.