Bewerbung auf einen Studienplatz

Aktuelle Informationen zum Studiengang „Therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen an der Hochschule Hannover“:

Aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe im Zuge der Reform der Psychotherapieausbildung (Stand: 05/2020) wird der Studiengang mit begleitender Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten/in bis mindestens 2032 angeboten werden können. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat hierzu folgende Vorgaben rechtsverbindlich formuliert:

Zugangsberechtigung nach § 27 Abs. 2 a Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

„In Niedersachsen können Personen, die ein (Bachelor-) Studium, das in § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung genannt ist (z.B. Pädagogik, Sozialpädagogik), erst nach dem 31. August 2020 aber vor dem 31. August 2026 begonnen haben, die Ausbildung zum Beruf der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung absolvieren, wenn die betreffende Person diese Ausbildung 1. verzahnt mit einem Masterstudiengang an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften ableisten, der von den Ländern auf der Grundlage von § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung eingerichtet worden war, und 2. diese Ausbildungsmöglichkeit erhalten werden muss, um die regionale psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Ein solches verzahntes Angebot stellt der Masterstudiengang „Therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ an der Hochschule Hannover in Kooperation mit dem Winnicott Institut dar.“

Der Bewerbungszeitraum war von Mitte Oktober 2023 bis zum 15.1.2024. Zur Zeit läuft die Prüfung der fristgerecht eingereichten Bewerbungen.

Der nächste Bewerbungszeitraum (für den Beginn im Wintersemester 2026/27) wird voraussichtlich zwischen Mitte Oktober 2025 und Mitte Januar 2026 stattfinden. Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit.

Zugangsbedingungen

Die aktuellen Zugangsbedingungen können Sie hier herunterladen:

Zugangsordnung zum
Master-Studiengang MTA (PDF)

Notwendige Unterlagen für die Bewerbung

Folgende Unterlagen sind einer Bewerbung beizulegen:

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Ausweiskopie oder Kopie der Geburtsurkunde
  • Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
  • Kopien, Zeugnisse aus Praktika
  • Nachweis über bisherige Studienzeiten
  • Abschlusszeugnis und -urkunde des vorherigen Studiums (Bachelor, Master, Diplom), welches die Zugangsqualifikation darstellt.

Im Hinblick auf die Berufserfahrung als verbindliche Zugangsqualifikation können auch Praktika, sowie Anerkennungszeiten aus dem vorausgehenden Studium berücksichtigt werden. Letztlich wird den Eignungsinterviews ein fachlicher Austausch über die inhaltliche Einschätzung der Berufspraxis möglich sein.

Folgende B.A. Abschlüssen sind als Zugangsqualifikation durch NiZzA (Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung im Niedersächsischen Landesprüfungsamt für Heilberufe) anerkannt:

  • Pädagogik
  • Sozialpädagogik
  • Sonderpädagogik
  • Heilpädagogik
  • Soziale Arbeit
  • Erziehungswissenschaften
  • sowie der Masterabschluss in Psychologie mit Nachweis über Klinische Psychologie

Weitere Informationen dazu sind auch in der o.g. Zugangsordnung unseres Masterstudiengangs hinterlegt.

Alle Abschlüsse, die in der Zugangsordnung nicht genannt werden, müssen auf ihre Zugangsmöglichkeit überprüft werden.
Hierfür ist der „Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)“ innerhalb des Niedersächsischen Landesprüfungsamtes für Heilberufe zuständig. Die zuständige Mitarbeiterin ist Frau Martina Neumann.
Bitte nutzen Sie folgenden Kontakt:

Kontakt:
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
Ärztehaus, Postfach 4466, 30044 Hannover
Ansprechpartnerin: Frau Neumann, Tel.: 0511/897292-48
Sprechzeiten:
Dienstags: 9-12 Uhr
Mittwochs: 13-14:30 Uhr
Freitags: 9-11 Uhr

Weiterhin benötigen wir eine kurze schriftliche Information im Anschreiben, falls es sich um eine Wiederbewerbung handelt.

Ausländische Studienabschlüsse müssen ebenfalls über NiZzA (und später auch über Uni-Assist) legitimiert werden.

Befinden Sie sich noch im Studium und können somit keine Abschlussunterlagen vorlegen, ist ein aktueller Nachweis (ECTS Bescheinigung) beizulegen, der Auskunft über die erreichten Studienleistungen mit der daraus resultierenden Gesamtnote gibt.

Weiterhin benötigen wir dann eine Angabe über die Regelstudienzeit und die max. zu erreichenden ECTS des aktuellen Studienganges.

Im ersten Schritt genügen einfache Kopien. Beglaubigungen der Kopien werden erst angefordert, wenn eine Bewerbung konkret zugelassen wird.

Im Bewerbungszeitraum sind Ihre Unterlagen an folgende Adresse zu senden:
Winnicott Institut
Jessica Liebender
Geibelstr. 104
30173 Hannover

Vielen Dank für Ihr Interesse.