Masterstudiengang

Therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (MTA)

Der MTA ist ein modularisierter Master-Studiengang entsprechend den Vorgaben des Bologna-Abkommens. Er ist ein berufsbegleitender Weiterbildungsstudiengang, der in der Regel nach sechs Semestern abgeschlossen wird.

Im Rahmen des Studiengangs ist die Approbation zum Beruf der Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn nur nach dem PsychThG in der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung möglich. (§12 (1) Nds.Stud.AkkVO)

Verlauf des Studiengangs

Der Studiengang umfasst insgesamt 12 Module und wird mit 120 Credit Points veranschlagt. Dieser Studiengang ist inhaltlich aufbauend konzipiert. Darum können die Module nur in aufsteigender Reihenfolge studiert werden. Das 12. Modul beinhaltet die Erstellung der Master-Thesis und ihre mündliche Verteidigung. In das Studium sind auch umfangreiche Praxisanteile integriert.

Inhalte des Studiengangs

Die Lehrveranstaltungen richten sich nach den Erfordernissen für die Ausübung des Berufs des/der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, die im Psychotherapeutengesetz geregelt sind. Der Studiengang ermöglicht zugleich die Auseinandersetzung mit weitergehenden interdisziplinären Themen und Nachbar-Disziplinen, insbesondere mit  Entwicklungs- und Bindungsforschung, Neurowissenschaften, Biologie, Sozialwissenschaften und Pädagogik. Der Abschluss mit einem Master of Arts ermöglicht die spätere Fortsetzung der wissenschaftlichen Qualifikation in Form einer Promotion.

Modulhandbuch

Zugangsbedingungen

Die Zugangsbedingungen zum Studiengang MTA sind in der Ordnung über den Zugang und die Zulassung geregelt und entsprechen den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes.

Zugangsordnung zum
Master-Studiengang MTA (PDF
)

Modulprüfungen und Prüfungsordnung

Art und Umfang der jeweiligen Modulprüfungen sind im besonderen Teil der Prüfungsordnung geregelt. Hier können Sie sich die Prüfungsordnung der Hochschule Hannover für den Master-Studiengang MTA (besonderer Teil) sowie die Anlage B3 der PO herunterladen.
Diese gilt in Verbindung mit dem allgemeinen Teil der Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Hannover.

Der Studiengang wird von hauptamtlichen, im Institut angestellten Dozent/innen und Supervisor/innen sichergestellt. Sie werden ergänzt durch externe Lehrende sowie externe, vom Winnicott Institut anerkannte Supervisor/innen und Selbsterfahrungsleiter/innen.

Erstmals startete der MTA zum WS 2010/11. Studienbeginn ist alle zwei Jahre (gerade Jahreszahlen) zum Wintersemester. Die Bewerbungsfrist für den Start im WS 2024/25 endete am 15. Januar 2024. Zur Zeit findet das Auswahlverfahren statt. Es stehen für jeden Studienjahrgang jeweils 24 Studienplätze zur Verfügung.

Prüfungsordnung,
besonderer Teil (PDF)

Anlage B3
(PDF)

Prüfungsordnung,
allgemeiner Teil (PDF)