Kosten

Gebührenordnung

Die Kosten für den weiterbildenden Master-Studiengang Therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind in der Gebührenordnung festgelegt, welche die Hochschule Hannover am 18.11.2010 verabschiedet hat.

Gebührenordnung (PDF, ca. 238 KB)

Gebührenzusammensetzung

Sie setzen sich zusammen aus den Immatrikulations- und Hörergebühren. Aufgrund der engen Verzahnung von Studiengang und Ausbildung ergeben sich weitere Kosten für Supervisionen, Lehranalyse und am Ende der Ausbildung für Prüfungen.
Die folgenden Kostentabellen stellen Modellberechnungen für die unterschiedlichen Vertiefungsgebiete dar und dienen ausschließlich der Orientierung. Die tatsächlichen Kosten ergeben sich aus der jeweils persönlichen Organisation von Studiengang und Ausbildung. (Stand 07-2024)

Kosten für die kombinierte Ausbildung (TP/PSA)

Kosten für das Vertiefungsgebiet: analytische Psychotherapie (PSA, einzeln)

Kosten für das Vertiefungsgebiet: tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP, einzeln)

Die genannten Kosten beziehen sich auf die Regelstudienzeit von 10 Semestern sowie die Mindestanforderungen gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, gem. PsychThG. Ihre individuellen Aufwändungen können daher variieren und werden i.d.R. höher liegen.

*Die Kosten für die Selbsterfahrung sind ein Schätzwert, da diese Leistung von externen Selberfahrungsleiterinnen und Selbsterfahrungsleitern erbracht werden und ihre Vergütung individuell vereinbart wird. Da die Selbsterfahrung ausbildungsbegleitend durchgeführt werden muss, können sich in der Summe große Unterschiede ergeben.

Zusätzliche Gebühren

Zu den genannten Kosten kommen pro Semester noch die Gebühren der Hochschule Hannover. Diese erfragen Sie bitte beim zuständigen Immatrikulationsamt der Fak. V der HSH oder nutzen Sie folgenden Link für Weiterbildungsstudiengänge:
Hochschule Hannover, Semesterbeitrag

Einnahmen

Durch eine freiwillige Vergütung des Winnicott Institutes für Ihre Behandlungsleistungen aus der praktischen Ausbildung können wesentliche Anteile der Ausbildungskosten kompensiert werden. Diese Vergütung orientiert sich an den vertraglichen Vereinbarungen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen in Niedersachsen.

Im folgendern ein Rechenbeispiel aufgrundlage der Vergütungssätze vom 1.10.2021. Bei der Stundenzahl handelt es sich um die mininmale Behandlungsstundenanzahl, wenn mehr behandelt wird, können weitere Einnahmen erzielt werden. Die Berechnung sind ohne Gewähr. Aus ihnen können keine Ansprüche auf Einnahmen abgeleitet werden.

Einnahmen (z.Zt. 76% der Behandlungsgebühren) – Stand 07-2024

Ausbildungsform

TP/AP

AP

TP

Std.Satz

85,62

85,62

85,62

Stunden

1.000

600

600

Einnahmen

85.622

51.373

51.373