Studienplatzbewerbung

Bewerbung auf einen Studienplatz für das Wintersemester 2024/25

Aktuelle Informationen zum Studiengang „Therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen an der Hochschule Hannover“: Aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe im Zuge der Reform der Psychotherapieausbildung (Stand: 05/2020) wird der Studiengang mit begleitender Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten/in bis mindestens 2032 angeboten werden können. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat hierzu folgende Vorgaben rechtsverbindlich formuliert:

Zugangsberechtigung nach § 27 Abs. 2 a Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

„In Niedersachsen können Personen, die ein (Bachelor-) Studium, das in § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung genannt ist (z.B. Pädagogik, Sozialpädagogik), erst nach dem 31. August 2020 aber vor dem 31. August 2026 begonnen haben, die Ausbildung zum Beruf der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung absolvieren, wenn die betreffende Person diese Ausbildung 1. verzahnt mit einem Masterstudiengang an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften ableisten, der von den Ländern auf der Grundlage von § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung eingerichtet worden war, und 2. diese Ausbildungsmöglichkeit erhalten werden muss,um die regionale psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Ein solches verzahntes Angebot stellt der Masterstudiengang Therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen an der Hochschule Hannover in Kooperation mit dem Winnicott Institut dar.“

Der Bewerbungszeitraum wird voraussichtlich zwischen Mitte Oktober 2023 und Mitte Januar 2024 liegen.
Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit.

Zugangsbedingungen

Die aktuellen Zugangsbedingungen können Sie hier herunterladen:

Ordnung über den Zugang und die Zulassung zum Master-Studiengang MTA (PDF)

Folgende Unterlagen sind einer Bewerbung beizulegen:

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Ausweiskopie oder Kopie der Geburtsurkunde
  • Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
  • Kopien, Zeugnisse aus Praktika
    Nachweis über bisherige Studienzeiten
  • Abschlusszeugnis und -urkunde des vorherigen Studiums (Bachelor, Master, Diplom plus Diploma Supplement), welches die Zugangsqualifikation darstellt.

Im Hinblick auf die Berufserfahrung als verbindliche Zugangsqualifikation können auch Praktika, sowie Anerkennungszeiten aus dem vorausgehenden Studium berücksichtigt werden. Letztlich wird in dem Eignungsinterview ein fachlicher Austausch über die inhaltliche Einschätzung der Berufspraxis möglich sein.

Folgende B.A. Abschlüssen sind als Zugangsqualifikation durch NiZzA
(Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung im Niedersächsischen Landesprüfungsamt für Heilberufe) anerkannt:

  • Pädagogik
  • Sozialpädagogik
  • Sonderpädagogik
  • Heilpädagogik
  • Soziale Arbeit
  • Erziehungswissenschaften
  • Masterabschluss in Psychologie mit Nachweis über Klinische Psychologie

Wenn Sie sich mit einem anderen Bachelor oder z.B. einem Abschluss eines Lehramtsstudiums etc. bewerben, muss die Zugangsqualifikation durch den Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) geprüft werden.

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
Ärztehaus, Postfach 4466,
30044 Hannover
Ansprechpartnerin:
Lina Hüter
Tel.: 0511/897292-48
Sprechzeiten:
Dienstags: 9-12 Uhr
Mittwochs: 13-14:30 Uhr
Freitags: 9-11 Uhr

Weitere Informationen dazu sind auch in der o.g. Zugangsordnung unseres Masterstudiengangs hinterlegt.

Wiederbewerbung

Falls es sich um eine Wiederbewerbung handelt benötigen wir eine kurze schriftliche Information im Anschreiben.

Ausländische Studienabschlüsse

Ausländische Studienabschlüsse müssen ebenfalls über NiZzA
(und später auch überUni-Assist) legitimiert werden.

Noch im Studium?

Befinden Sie sich noch im Studium und können somit keine Abschlussunterlagen vorlegen, ist ein aktueller Nachweis (ECTS Bescheinigung) beizulegen, der Auskunft über die erreichten Studienleistungen mit der daraus resultierenden Gesamtnote gibt.
Weiterhin benötigen wir dann eine Angabe über die Regelstudienzeit und die max. zu erreichenden ECTS des aktuellen Studienganges.
Im ersten Schritt genügen einfache Kopien. Beglaubigungen der Kopien werden erst angefordert, wenn eine Bewerbung konkret zugelassen wird.

Im Bewerbungszeitraum sind Ihre Unterlagen an folgende Adresse zu senden:

Winnicott Institut
Jessica Liebender
Geibelstr. 104
30173 Hannover